Neues Transplantationsgesetz


Neue Regeln für die Organspende
Neues Transplantationsgesetz

Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz, wer Organe entnehmen darf und unter welchen Voraussetzungen. Der Deutsche Bundestag erweitert das Gesetz nun um die „Entscheidungslösung." Das Gesetz ist seit Anfang November 2012 gültig.

Freiwillige Entscheidung

Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe. Zudem stellt es den Organhandel unter Strafe. Laut dem Transplantationsgesetz dürfen Ärzte einem Verstorbenen nur dann Organe entnehmen, wenn dieser zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat. Ist der Wille nicht bekannt, entscheidet der nächste Angehörige.

Neu ist nun die so genannte „Entscheidungslösung.“ Diese erlaubt beispielsweise Krankenkassen häufiger und direkter um eine Organspende zu bitten. Die Entscheidungslösung setzt sich gegen die so genannte „Widerspruchslösung“ durch, die in einigen europäischen Ländern besteht. Demnach ist jeder automatisch Organspender, solange er nicht aktiv Einspruch erhebt. In Deutschland soll sich jeder selbst für oder gegen eine Organspende entscheiden.

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sollen die Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit einer Organspende aufklären. Die Versicherten können eine direkte schriftliche Entscheidung über die Organ- und Gewebespende abgeben. Diese Information speichern die Kassen auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes erhalten Krankenhäuser in Zukunft eine bessere Ausstattung, um Organtransplantationen umzusetzen. Spezielle Transplantationsbeauftrage koordinieren den Prozess der Organspende.

Das neue Gesetz sichert Lebendspender rechtlich und finanziell ebenfalls besser ab. So erhält jeder Spender einen Anspruch auf Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Fahrtkostenübernahme und Krankengeld. Außerdem gilt für den Spender künftig das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das bedeutet, dass er sein Gehalt während der Arbeitsunfähigkeit nach der Organentnahme bis zu sechs Wochen weiter erhält.

News

Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?
Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?

Überlegt abnehmen

Wer abnimmt, verliert nicht nur Fett. Der Gewichtsverlust geht oft auch mit einem Verlust an Muskelgewebe einher. Dieser Effekt scheint auch bei der Abnehmspritze ausgeprägt zu sein.    mehr

Behörde warnt vor Longevity-Infusionen
Behörde warnt vor Longevity-Infusionen

Fragwürdige Vitamincocktails

Infusionen mit Vitaminen und Aminosäuren gelten auf Social Media als neuer Gesundheitstrend. Unter Schlagworten wie „Longevity“ oder „Biohacking“ werden mehr Schönheit, Energie und gesundes Altern versprochen. Fachleute warnen jedoch vor unterschätzten Risiken.   mehr

Vorsicht in der Höhe mit Kindern
Vorsicht in der Höhe mit Kindern

Gesundes Bergwandern

Wandern in den Bergen ist bei vielen Familien beliebt. Doch ab 2500 m warten neben der intensiven Sonneneinstrahlung auch andere Herausforderungen auf den Körper. Vor allem vor der Höhenkrankheit muss man Kinder schützen.   mehr

Vor Sonne und Stichen schützen

Mann steht vor Palmen und sprüht sich ein Mückenschutzmittel auf den Unterarm.

Sommerliche Herausforderung

Im Sommer möchte man sich meist sowohl vor Mücken als auch vor Sonnenbrand schützen. Was ist dabei zu beachten?   mehr

HPV-Impfung gegen Krebs
HPV-Impfung gegen Krebs

Für junge Menschen empfohlen

Humane Papillomaviren können Krebs verursachen. Eine Impfung gegen das Virus kann davor schützen – doch wie funktioniert das und wer sollte sich impfen lassen?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juni

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Haut schützen, Auslöser meiden

Mit starkem Juckreiz und oft deutlich sichtbaren Hautveränderungen belastet die Neurodermitis Kinder ... Zum Ratgeber
Sonnen-Apotheke
Inhaberin Monika Häfner-Schermann
Telefon 08171/1 83 63
E-Mail sonnenapotheke@haefner-schermann.de