Gesundheitskosten im Zaum halten


Wo liegt die Grenze für Zuzahlungen?
Gesundheitskosten im Zaum halten

Versicherte müssen sich an den Ausgaben der Krankenkassen häufig beteiligen. Übersteigen die Zuzahlungen die Höchstgrenze, können sie sich jedoch befreien lassen. Darüber informiert die Verbraucherzentrale NRW.
Extrakosten haben Grenzen
Um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu bremsen, werden Versicherte zur Kasse gebeten: Praxisgebühr, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen und Kuren, Betreuung, Pflege und Krankentransporte. Diese Extraposten summieren sich vor allem für chronisch Kranke schnell zu einem hohen Betrag. Darum gibt es Höchstgrenzen für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte sollten rechtzeitig für 2013 und dann jährlich prüfen, ob sie die Belastungsgrenze erreichen und sich von überschüssigen Zuzahlungen befreien lassen.

Zum Nachweis ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren. Es gelten nur Zuzahlungen, die der Arzt verordnet hat. Private Zuzahlungen zum Beispiel für Zahnersatz zählen nicht dazu.

Persönliche Belastungsgrenze berechnen
Die persönliche Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Das gilt für den gesamten Familienhaushalt bei Ehepaaren, unabhängig davon ob die Person selbst versichert oder familienversichert ist.
Hierzu zählen auch die Einnahmen familienversicherter Kinder. Der persönliche Kostenstopp wird jedes Jahr neu ermittelt. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen des Lebensunterhaltes. Sie müssen ihre Erkrankung jedes Jahr von ihrem Hausarzt bescheinigen lassen.

Kostenbefreiung beantragen

Wer seine Belastungsgrenzen innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Befreiung von überschüssigen Zuzahlungen beantragen. Alternativ können sich Versicherte vorab befreien lassen, indem sie den fälligen Betrag für das kommende Jahr im Voraus zahlen. Die Krankenkasse zahlt den unverbrauchten Anteil auf Antrag zurück.

Das Formular für den Antrag auf Befreiung hält Ihre Krankenkasse bereit. Diesen reichen Sie ausgefüllt mit allen Originalbelegen bei der Kasse ein. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Ausweis, den Sie in Praxen oder Apotheken vorlegen können.

News

Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?
Weniger Muskeln durch die Abnehmspritze?

Überlegt abnehmen

Wer abnimmt, verliert nicht nur Fett. Der Gewichtsverlust geht oft auch mit einem Verlust an Muskelgewebe einher. Dieser Effekt scheint auch bei der Abnehmspritze ausgeprägt zu sein.    mehr

Behörde warnt vor Longevity-Infusionen
Behörde warnt vor Longevity-Infusionen

Fragwürdige Vitamincocktails

Infusionen mit Vitaminen und Aminosäuren gelten auf Social Media als neuer Gesundheitstrend. Unter Schlagworten wie „Longevity“ oder „Biohacking“ werden mehr Schönheit, Energie und gesundes Altern versprochen. Fachleute warnen jedoch vor unterschätzten Risiken.   mehr

Vorsicht in der Höhe mit Kindern
Vorsicht in der Höhe mit Kindern

Gesundes Bergwandern

Wandern in den Bergen ist bei vielen Familien beliebt. Doch ab 2500 m warten neben der intensiven Sonneneinstrahlung auch andere Herausforderungen auf den Körper. Vor allem vor der Höhenkrankheit muss man Kinder schützen.   mehr

Vor Sonne und Stichen schützen

Mann steht vor Palmen und sprüht sich ein Mückenschutzmittel auf den Unterarm.

Sommerliche Herausforderung

Im Sommer möchte man sich meist sowohl vor Mücken als auch vor Sonnenbrand schützen. Was ist dabei zu beachten?   mehr

HPV-Impfung gegen Krebs
HPV-Impfung gegen Krebs

Für junge Menschen empfohlen

Humane Papillomaviren können Krebs verursachen. Eine Impfung gegen das Virus kann davor schützen – doch wie funktioniert das und wer sollte sich impfen lassen?   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Ratgeber Thema im Juni

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Das hilft Kindern mit Neurodermitis

Haut schützen, Auslöser meiden

Mit starkem Juckreiz und oft deutlich sichtbaren Hautveränderungen belastet die Neurodermitis Kinder ... Zum Ratgeber
Sonnen-Apotheke
Inhaberin Monika Häfner-Schermann
Telefon 08171/1 83 63
E-Mail sonnenapotheke@haefner-schermann.de